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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Novatech IT GmbH

Version: 1.52 | Stand: 18.11.2025

 

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§ 1 Geltung der AGB 

 

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen, Leistungen, Miet- und Leasingverhältnisse zwischen der Novatech IT GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart. 

 

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt schriftlich zu. 

 

1.3 Diese AGB gelten auch für Bestellungen, die der Auftraggeber über Online-Plattformen, Webshops oder sonstige elektronische Kommunikationswege des Auftragnehmers tätigt, in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. 

 

1.4 Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da der Vertrag ausschließlich mit Unternehmern geschlossen wird. 

 

1.5 Rangfolge bei Widersprüchen: (1) Hauptvertrag inkl. Anlagen (SLA, AVV, Leistungsbeschreibung, Preisliste), (2) diese AGB, (3) sonstige Dokumente. 

 

 

§ 2 Vertragsgegenstand, Nutzungsrechte und Eigentum 

 

2.1 Gegenstand der Verträge ist die Erbringung von IT-Dienstleistungen sowie die Bereitstellung, Vermietung oder Veräußerung von Software und Hardware. Einzelheiten zu Leistungsumfang, Servicezeiten und Preisen ergeben sich aus dem jeweiligen Hauptvertrag und den dazugehörigen Anlagen (insbesondere SLA). 

 

2.2 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nur die ausdrücklich vereinbarten, nicht übertragbaren Nutzungsrechte an Software und Hardware ein. 

 

2.3 Eigentum und sämtliche sonstigen Rechte an Software und Hardware verbleiben beim Auftragnehmer oder den jeweiligen Rechteinhabern. 

 

2.4 Der Auftraggeber darf Software und Hardware nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung verwenden und nicht ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte weitergeben oder übertragen. 

 

2.5 Sämtliche Änderungen, Vervielfältigungen oder sonstige Nutzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. 

 

2.6 Die Mitwirkungspflichten richten sich nach § 3. 

 

 

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen, insbesondere die Bereitstellung von Informationen, Zugangsdaten, Freigaben und technischen Voraussetzungen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen oder anzupassen. Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungsausfälle, die hierdurch entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. 

 

 

§ 4 Vertragsschluss 

 

4.1 Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. 

 

4.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Auftragsannahme oder Ausführung der Leistung zustande (Textform im Sinne des § 126b BGB ausreichend). 

 

4.3 Im Online-Vertrieb (z. B. über Webshop) stellt die Präsentation von Waren und Dienstleistungen kein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Lieferung durch den Auftragnehmer zustande. 

 

 

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug 

 

5.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen nach Erhalt ohne Abzug fällig. 

 

5.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 

 

5.3 Der Auftragnehmer kann die Preise durch eine schriftliche Ankündigung mit einer Frist von drei Monaten (auch unterjährig), jedoch frühestens ein Jahr nach Vertragsbeginn, um maximal 10% (einmal jährlich) erhöhen. Wenn der Auftraggeber einer solchen Erhöhung nicht innerhalb von einem Monat ab Bekanntgabe der Preiserhöhung schriftlich widerspricht, gilt das erhöhte Entgelt als vom Auftraggeber anerkannt. Widerspricht der Auftraggeber fristgerecht, erfolgt die Preisanpassung nicht. Der Auftragnehmer ist dann jedoch berechtigt, innerhalb von einem Monat ab Erhalt des Widerspruchs des „Auftraggebers“ mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende hin das gesamte Vertragsverhältnis der Vertragsparteien zu kündigen.  

Abweichend hiervon gilt für Leistungen, die auf Drittanbieter-Software oder -Services basieren (z. B. Monitoring-Pakete, Cloud-Dienste, Software-Abonnements wie Microsoft 365): Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Preise für diese Leistungen jederzeit anzupassen, wenn sich die Kosten des jeweiligen Drittanbieters ändern. Eine Anpassung kann auch über die oben genannte Grenze von 10 % hinaus erfolgen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten der Anpassung. Ein Widerspruchsrecht besteht nicht, sofern die Anpassung ausschließlich auf geänderten Drittanbieter-Kosten beruht. 

 

5.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorkasse oder angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen sowie Teillieferungen vorzunehmen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist. 

 

5.5 Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen über zwei Monate in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Softwarelizenzen, Zugriffe auf Hardware oder Miet- bzw. Leasingobjekte sofort zu sperren, zu kündigen oder abzuschalten, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist. 

 

5.6 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zusätzlich können Mahngebühren in Höhe von 2,50 € pro Mahnung berechnet werden. 

 

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt 

 

6.1 Lieferungen (z. B. Software-Lizenzen, Hardware) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. 

 

6.2 Der Auftraggeber darf Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb verwenden. 

 

6.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern. In diesem Fall tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) aus der Weiterveräußerung an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung an. Der Auftraggeber bleibt zum Einzug der Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. 

 

 

§ 7 Miet- und Leasingverhältnisse von Software und Hardware 

 

7.1 Software und Hardware können über Miet- oder Leasingverträge bereitgestellt werden. 

 

7.2 Kündigt der Auftraggeber den Miet- oder Leasingvertrag vor Ablauf, bleibt er verpflichtet, die Restlaufzeit vollständig zu bezahlen. Die Zahlung der Restlaufzeit wird mit Beendigung des Miet- oder Leasingvertrags sofort fällig. 

 

7.3 Eigentum an der gemieteten oder geleasten Software/Hardware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Auftragnehmer. 

 

7.4 Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen aus Miet- oder Leasingverträgen über zwei Monate in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Nutzung der gemieteten oder geleasten Software/Hardware sofort auszusetzen, zu sperren oder den Vertrag zu kündigen, bis die offenen Beträge vollständig beglichen sind. 

 

7.5 Der Auftragnehmer behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzugs sämtliche weiteren Ansprüche aus dem Miet- oder Leasingvertrag sofort fällig zu stellen. 

 

 

§ 8 Lieferungen und Leistungszeit 

 

8.1 Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. 

 

8.2 Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist. 

 

8.3 Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt (z. B. Bereitstellung von Informationen, Zugangsdaten, Freigaben oder Zahlungen). 

 

8.4 Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, Pandemie, Materialmangel, Ausfall von Kommunikationsnetzen, Lieferverzögerungen von Herstellern oder Transportunternehmen), berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung oder Leistung für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder zu unterbrechen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesen Fällen ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers vor. 

 

8.5 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, kann der Auftragnehmer Ersatz der hierdurch entstehenden Mehrkosten verlangen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall auf den Auftraggeber über. 

 

8.6 Erfolgt der Versand auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Frachtführer, Spediteur oder sonstigen Versandbeauftragten auf den Auftraggeber über. Der Versand erfolgt in diesem Fall auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. 

 

8.7 Der Auftragnehmer haftet nicht für Lieferverzögerungen, die auf unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers oder auf das Verhalten Dritter (z. B. Versanddienstleister, Hersteller) zurückzuführen sind. 

 

8.8 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Lieferungen durch Dritte (z. B. Hersteller, Großhändler oder Logistikpartner) im sogenannten Streckengeschäft direkt an den Auftraggeber ausführen zu lassen. Hierbei gelten die gleichen Bedingungen zu Gefahrübergang und Haftung gemäß den vorstehenden Absätzen. 

 

 

§ 9 Mängel, Garantie und Gewährleistung 

 

9.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach anerkannten Regeln der Technik. 

 

9.2 Der Auftraggeber hat die erbrachten Dienstleistungen und Lieferungen unverzüglich nach deren Erbringung zu überprüfen. Etwaige Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Feststellung schriftlich zu rügen. Erfolgt eine Mängelrüge nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Dienstleistungen und Lieferungen als genehmigt. 
 

9.3 Nachbesserung erfolgt innerhalb angemessener Frist. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen. 
 

9.4 Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate nach Leistungserbringung, soweit nicht gesetzlich längere Fristen bestehen. 

 

9.5 Angaben zur Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Ware oder Leistung stellen keine Garantie im Sinne von § 276 Abs. 1 oder § 443 BGB dar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich übernommen. Herstellergarantien werden im Originalumfang weitergegeben. 

 

 

§ 10 Haftung 

 

10.1 Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

 

10.2 Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils uneingeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

 

10.3 Der Auftragnehmer haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch den Auftragnehmer oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit bleibt bestehen, wenn sich eine Folge für Leib, Leben, Gesundheit oder wesentliche Eigentumsrechte ergibt. 

 

10.4 Haftungsdeckel: maximal das im Vertragsjahr gezahlte Jahresentgelt, höchstens 50.000 € pro Schadensfall und 100.000 € pro Vertragsjahr, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen 

 

 

§ 11 Geheimhaltung 

 

11.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten. 
 

11.2 Diese Verpflichtung gilt über Vertragsende hinaus, solange die Informationen als vertraulich gelten. 

 

 

§ 12 Datenschutz 

 

12.1 Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. 
 

12.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der DSGVO und dem zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). 

 

§13 Angebots- und Vertragsgültigkeit 

 

13.1 Alle Angebote des Auftragnehmers, gleich ob über Dienstleistungen, Softwarelizenzen oder Hardware, sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. 

 

13.2 Verträge, die dem Auftraggeber zur Unterzeichnung zugesandt werden, sind nur gültig, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zusendung unterzeichnet und zurückgesandt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird das Angebot automatisch gegenstandslos. 

 

13.3 Der Auftragnehmer behält sich vor, nach Ablauf der 30 Tage Preise, Leistungen oder sonstige Vertragsbedingungen anzupassen, insbesondere wenn sich wirtschaftliche oder technische Rahmenbedingungen geändert haben. 

 

13.4 Die Annahme eines Angebots oder Vertrags durch den Auftraggeber gilt erst mit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers als verbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. 

 

 

§ 14 Besondere Bedingungen für Webshop- und E-Commerce-Verträge 

 

14.1 Für Verträge, die über den Webshop oder andere elektronische Vertriebskanäle des Auftragnehmers abgeschlossen werden, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. 

 

14.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Bestellung vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Leistungsmängel, die auf fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind. 

 

14.3 Die im Webshop dargestellten Produkte und Dienstleistungen sind freibleibend. Verfügbarkeiten können variieren und stellen keine verbindliche Zusage dar. Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit besteht nicht. 

 

14.4 Supportleistungen im Zusammenhang mit Webshop-Produkten erfolgen zu den im Webshop oder Hauptvertrag angegebenen Servicezeiten. Außerhalb dieser Zeiten besteht kein Anspruch auf sofortige Bearbeitung. 

 

14.5 Sofern nicht anders vereinbart, haben über den Webshop abgeschlossene Verträge eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt werden. 

 

14.6 Die übrigen Bestimmungen dieser AGB gelten entsprechend für Webshop-Verträge. 

 

 

§ 15 Besondere Bedingungen für die Bereitstellung von Drittsoftware 

 

15.1 Im Rahmen des Vertragsverhältnisses kann es dazu kommen, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber Software von Drittherstellern (z.B. Microsoft) zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich hiermit, gegenüber dem Auftragnehmer, sich an die Hersteller- und Lizenzierungsvorgaben dieser Dritthersteller zu halten. 

 

15.2 Sollte der Auftraggeber gegen Hersteller- und Lizenzvorgaben eines Drittherstellers verstoßen so haftet er selbst gegenüber dem Dritthersteller. Für den Fall einer Inanspruchnahme des Auftragnehmers, aus derartigen Verstößen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer gegenüber dem Dritthersteller von sämtlichen Schäden frei. Für Verstöße des Auftraggebers gegenüber den Drittherstellern übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. 

 

15.3 Der Auftragnehmer führt Updates (z. B. Microsoft-Patches, Firmware-Updates) nach Herstellerangaben durch. Für Schäden, die ausschließlich auf Fehlern des Hersteller-Updates oder auf Sicherheitslücken in Herstellerprodukten (einschließlich sog. „Zero-Day-Schwachstellen“) beruhen, haftet der Auftragnehmer nicht, sofern er die Updates weder verändert noch außerhalb der Herstellerhinweise angewandt hat und seine Sorgfaltspflichten (Backup-Empfehlung, Dokumentation) erfüllt hat. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten vollständige, verifizierte Datensicherungen bereitzustellen. Unterbleibt dies, trägt der Auftraggeber das Risiko für hieraus entstehende Mehr- und Ausfallkosten. Unberührt bleiben die Haftungsregelungen des § 10 (insbesondere Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Leben/Körper/Gesundheit) sowie zwingende gesetzliche Haftungstatbestände. 

 

 

§ 16 Schlussbestimmungen 

 

16.1 Für sämtliche Ansprüche gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 

 

16.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig. 

 

16.3 Der Auftragnehmer kann diese AGB für bestehende Dauerschuldverhältnisse ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht (z. B. Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung, Anpassung an allgemein anerkannte Sicherheitsstandards). Änderungen dürfen keine Hauptleistungspflichten, Preise oder Haftungsregelungen zu Lasten des Auftraggebers betreffen. 

Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber in Textform über die Änderungen, hebt wesentliche Anpassungen hervor und räumt eine Frist von 8 Wochen zur Prüfung ein. Widerspricht der Auftraggeber innerhalb dieser Frist, gelten die bisherigen Bedingungen fort; beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Änderungen, die über die genannten Punkte hinausgehen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. 

 

16.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder nicht durchsetzbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen gilt eine solche wirksame und durchsetzbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen, nichtigen oder nicht durchsetzbaren Regelung am ehesten entspricht. Dies gilt entsprechend für etwaige zusätzliche Auslegung der Bestimmungen dieses Vertrages. 

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